Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

1.2 Lichtbilder i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i. S. von § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhG handelt.

 

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

2.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

2.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, werden die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder mit einem einfachen Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ein erweitertes Nutzungsrecht für eine kommerzielle Nutzung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars in Höhe von 50,00 Euro je Lichtbild auf den Käufer über. Zudem wird die kommerzielle Nutzung vom Fotografen schriftlich genehmigt.

 

 

2.3 Die Verwendung aller Lichtbilder des Fotografen ist für folgende Zwecke untersagt:

·         Pornografie

·         Erwachsenenunterhaltung oder Escort Services

·         Logos, Markenzeichen oder Dienstleistungsmarken

·         Nutzung in illegaler Weise, dazu zählt jede Nutzung bei der ein Lichtbild im 

          Zusammenhang mit illegalen Dingen gebracht wird.

          (z. Bsp. Rassismus, Sexismus, religiöse Intoleranz)

 

2.4 Eine Verwendung der Lichtbilder in sozialen Netzwerken ist nur gestattet, wenn die Größe unter 1 Megapixel beträgt und zusätzlich die Copyright Information des Fotografen direkt im Bild erscheint.

 

2.5 Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen. Die Aufbewahrung erfolgt ohne Gewähr.

 

2.6 Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Es werden lediglich JPEG Dateien herausgegeben. Nach individueller Absprache ist die Abgabe von TIFF (Druck) Dateien möglich.

 

§ 3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt

3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

 

3.2 Bei Aufträgen oder Bestellungen ist eine Anzahlung durch den Kunden zu leisten. Die Höhe der Anzahlung kann durch den Fotografen bestimmt werden. Die Anzahlung beträgt maximal 50% der Auftragssumme. Der Rechnungsbetrag ist in der Regel in bar oder per Banküberweisung begleichen.

 

3.3 Bei online-Bestellungen ist der volle Preis zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist in der Regel bei online-Bestellung als Vorauszahlung oder per Banküberweisung zu begleichen.

 

3.4 Die Zahlung des Preises ist unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

 

3.5 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum des Fotografen.

 

§ 4 Haftung

4.1 Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf  nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

4.2 Der Fotograf verpflichtet sich nicht, die Bilddaten zu speichern. Der Fotograf ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten zu vernichten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden Bilddaten sofort gelöscht und nicht gespeichert.

 

4.3 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an dem Fahrzeug beim Weg zum Auftragsort haftet der Fotograf lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das bereits gezahlte Honorar begrenzt.

 

4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Fotograf kann bestimmen, wie und durch wen die Zusendung erfolgt.

 

§ 5 Nebenpflichten

5.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und zeitnah nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 1 Monat ab, ist der Fotograf berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seines Studioraumes die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

§ 6 Leistungsstörung, Ausfallhonorar

6.1 Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

6.2 Storniert der Kunde die Buchung des Fotografen nicht rechtzeitig, wird wie folgt zum vereinbarten Satz berechnet:

alle Fotoshootings:

Stornierung über 2 Tage vor dem Termin                    0 %

Stornierung 2 Tage vor dem Termin:                          10 %

Stornierung 5 Stunden vor dem Termin:                    25 %

Stornierung nach Überschreitung des Termins
bzw. bei nicht Erscheinen:                                           75 %

 

§ 7 Datenschutz

7.1 Auf die gesonderte Datenschutzerklärung wird verwiesen.

 

§ 8 Digitale Fotografien

8.1 Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.

 

8.2 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, dem Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

§ 9 Widerruf

9.1 Ausgeschlossen ist der Widerruf gem. § 312g BGB, da Lichtbilder nach speziellen Wünschen des Kunden angefertigt wurden. Dies gilt auch für online-Bestellungen der Lichtwerke. Weiter erlischt das Widerrufsrecht bei online - Kauf nach Zugang der digitalen Inhalte.

 

9.2 Bei Reklamation müssen alle alten Bilder an den Fotografen wieder zurück. Nur dann kann eine Reklamation geltend gemacht werden.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 

 

Stand: 13.02.2016 Ergänzungen und Änderungen vorbehalten.